Seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Getrenntsammlungspflicht am 1. Januar 2025 müssen Alttextilien getrennt vom Restmüll erfasst werden, um sie wiederverwerten zu können. Im Ammerland stehen dafür an zahlreichen Standorten Container zur Sammlung von sauberer, unbeschädigter und tragbarer Kleidung sowie Schuhen bereit. Doch wohin mit Textilien, die stark verschmutzt oder beschädigt sind? Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Ammerland informiert, welche Textilien in die Altkleidercontainer gehören und weshalb die Trennung so wichtig ist.
„Ziel der Getrenntsammlung ist es, Alttextilien einer Wiederverwendung oder zumindest einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Deshalb gehören verschlissene, stark verschmutzte oder kontaminierte Kleidungsstücke nicht in die Sammelcontainer“, betont Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes. „Wer nicht tragbare Textilien in die Container wirft, verursacht zusätzliche Kosten für die aufwendige Aussortierung – am Ende landen diese Abfälle in der Verbrennung und schaden sogar der Wiederverwertung anderer Sammlungen.“
Was in die Altkleidercontainer gehört
In die Altkleidercontainer gehören daher nur Bekleidung und Haushaltstextilien aller Art, die noch tragbar sind – etwa Ober- und Unterbekleidung, Hüte, Wolldecken, Bettwäsche, Handtücher, Gardinen (ohne Haken) sowie Schuhe. Die Kleidung sollte in Tüten verpackt und Schuhe paarweise gebündelt in die Container gegeben werden.
Nicht in die Container dürfen Plüschtiere, Teppiche, Kissen, Bettdecken, Koffer und Taschen. Sie sind über den Restmüll zu entsorgen.
Kleidungsstücke und Schuhe mit eingebauten Batterien (zum Beispiel blinkende Schuhe, LED-Mützen, beheizbare Westen) zählen zum Elektroschrott und können im Rahmen der Mobilen Problemstoffsammlung, bei der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen im Ammerland abgegeben werden. Zur ressourcenschonenden Entsorgung von E-Schrott läuft aktuell die bundesweite Aktion „Jeder Stecker zählt“, an der auch der Landkreis Ammerland teilnimmt: www.ammerland.de/e-schrott.
(Pressemitteilung, Landkreis Ammerland 30.09.2025)






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